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   BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86   

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BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86 (https://dejure.org/1987,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1987 - 9 C 45.86 (https://dejure.org/1987,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 9 C 45.86 (https://dejure.org/1987,3058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse für eine Asylanerkennungsklage des minderjährigen Asylbewerbers bei bestehendem Aufenthaltsrecht der Eltern nach dem Ausländergesetz (AuslG) - Anspruch des Asylbewerbers auf Anerkennung als politisch Verfolgter wegen der Anerkennung der Eltern als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dem politisch Verfolgten selbst - zu, d.h. die Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigter setzt stets eigene Verfolgung voraus (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, 260; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und Nr. 35).

    Hiernach kann die familiäre Verbundenheit mit einem politisch Verfolgten allein nicht zu einer automatischen Anerkennung als politisch Verfolgter führen (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - a.a.O.).

    Der Senat verkennt die dadurch möglicherweise entstehenden praktischen Probleme nicht, die durch solche etwaigen Statusdifferenzen entstehen können; er hat bereits in seinem Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 239/80]) darauf hingewiesen, daß die Lösung solcher etwaiger Statusdifferenzen dem Gesetzgeber überlassen bleibt (zur Frage eines abgeleiteten Personalstatus im Internationalen Privatrecht für Ehefrauen und Kinder politisch Verfolgter vgl. Sonnenberger, in Münchener Kommentar, Rn. 52 ff., 61 und 76 nach Art. 29 EGBGB Anhang II; Palandt-Heldrich, BGB, 45. Aufl. 1986, Anm. 1 zu Art. 12 GK in Anhang zu Art. 29 EGBGB).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - (jeweils a.a.O.) bereits darauf hingewiesen, daß politische Verfolgung von einzelnen Mitgliedern einer Familie gekennzeichnet ist durch die oft übergreifende mittelbare Wirkung der Verfolgungsmaßnahme und den häufig alle Familienmitglieder einschließenden Verfolgungsgrund (BVerwGE 65, 244 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 239/80]).

    Für Ehegatten eines politisch Verfolgten besteht nach den Urteilen des Senats vom 2. Juli 1985 (a.a.O.) in Fortentwicklung der Entscheidung vom 27. April 1982 (a.a.O.) unter bestimmten Voraussetzungen eine (widerlegliche) Vermutung dafür, daß auch ihm selbst politische Verfolgung droht, sofern bereits in anderen Fällen asylerhebliche Verfolgungsmaßnahmen gegen Ehegatten politisch Verfolgter festgestellt worden sind.

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Diese Norm sichert nicht nur materiell das Asylrecht des politisch Verfolgten; ihr kommt in mehrfacher Beziehung auch verfahrensrechtliche Bedeutung (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 63, 215 [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]) mit verfassungsrechtlicher Relevanz (BVerfGE 56, 216 ; 65, 76 [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 697/77]) zu.

    Die verfahrensrechtliche Wirksamkeit des Asylrechts hängt - wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervorgehoben ist (BVerfGE 56, 216 ) - entscheidend davon ab, daß - sofern es sich nicht um einen unbeachtlichen Asylantrag gemäß §§ 7 Abs. 2 und 3, 10 Abs. 1 AsylVfG handelt - der Behauptung des Asylbewerbers nachgegangen wird, er werde in seiner Heimat verfolgt; dazu muß der vorgetragene Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewürdigt werden.

    Wenn der Inhalt eines - beachtlichen - Asylantrages dagegen völlig unbeachtet bliebe, würde dem Asylsuchenden in verfassungswidriger Weise von vornherein die Möglichkeit genommen, sich auf sein subjektives Recht auf Asyl zu berufen (BVerfGE 56, 216 ) Das gilt im konkreten Fall hier um so mehr, als es sich um das minderjährige Kind von politisch verfolgten Eltern handelt, so daß keine Rede davon sein kann, daß es sich um einen offensichtlich rechtsmißbräuchlichen oder eindeutig aussichtslosen Asylantrag handelt.

    Hinzukommt, daß der Gesetzgeber die Inanspruchnahme und Durchsetzung des grundrechtlich gewährleisteten Asylrechts durch das grundsätzlich vorgesehene zentrale Anerkennungsverfahren (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) besonders gesichert hat, so daß dem Asylbewerber das Beschreiten dieses verfahrensrechtlichen Weges zur Erlangung eines asylrechtlichen Schutzes mit Aussicht auf eine Sachentscheidung nicht verwehrt werden darf (BVerfGE 56, 216 ) Das im Regelfall vorgesehene Anerkennungsverfahren und die ihm obliegende Gewährleistung des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]; 56, 216 [BVerfG 11.02.1981 - 1 BvR 303/78]) würden aber dem Kläger vorenthalten werden, wenn er auf ein von seinen Eltern abgeleitetes bloßes Aufenthaltsrecht nach dem Ausländergesetz verwiesen werden und eine sachliche Entscheidung seines Asylantrages in absehbarer Zeit nicht erreichen könnte.

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dem politisch Verfolgten selbst - zu, d.h. die Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigter setzt stets eigene Verfolgung voraus (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, 260; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und Nr. 35).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - (jeweils a.a.O.) bereits darauf hingewiesen, daß politische Verfolgung von einzelnen Mitgliedern einer Familie gekennzeichnet ist durch die oft übergreifende mittelbare Wirkung der Verfolgungsmaßnahme und den häufig alle Familienmitglieder einschließenden Verfolgungsgrund (BVerwGE 65, 244 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 239/80]).

    Für Ehegatten eines politisch Verfolgten besteht nach den Urteilen des Senats vom 2. Juli 1985 (a.a.O.) in Fortentwicklung der Entscheidung vom 27. April 1982 (a.a.O.) unter bestimmten Voraussetzungen eine (widerlegliche) Vermutung dafür, daß auch ihm selbst politische Verfolgung droht, sofern bereits in anderen Fällen asylerhebliche Verfolgungsmaßnahmen gegen Ehegatten politisch Verfolgter festgestellt worden sind.

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Asylrechtlichen Schutz genießt vielmehr nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts derjenige - also auch ein minderjähriger - Ausländer, der aus politischen Gründen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner Freiheit ausgesetzt wäre oder - allgemein gesagt - politische Repressalien zu erwarten hätte und begründet befürchtet (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 54, 341 [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Diese Norm sichert nicht nur materiell das Asylrecht des politisch Verfolgten; ihr kommt in mehrfacher Beziehung auch verfahrensrechtliche Bedeutung (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 63, 215 [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]) mit verfassungsrechtlicher Relevanz (BVerfGE 56, 216 ; 65, 76 [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 697/77]) zu.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Das Grundgesetz hat damit das Asylrecht, über das Völkerrecht und das Recht anderer Staaten hinausgehend, als subjektives öffentliches Recht ausgestaltet, an das Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gebunden sind (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Asylrechtlichen Schutz genießt vielmehr nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts derjenige - also auch ein minderjähriger - Ausländer, der aus politischen Gründen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner Freiheit ausgesetzt wäre oder - allgemein gesagt - politische Repressalien zu erwarten hätte und begründet befürchtet (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 54, 341 [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Das Grundgesetz hat damit das Asylrecht, über das Völkerrecht und das Recht anderer Staaten hinausgehend, als subjektives öffentliches Recht ausgestaltet, an das Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gebunden sind (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Asylrechtlichen Schutz genießt vielmehr nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts derjenige - also auch ein minderjähriger - Ausländer, der aus politischen Gründen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner Freiheit ausgesetzt wäre oder - allgemein gesagt - politische Repressalien zu erwarten hätte und begründet befürchtet (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 54, 341 [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Asylrechtlichen Schutz genießt vielmehr nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts derjenige - also auch ein minderjähriger - Ausländer, der aus politischen Gründen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner Freiheit ausgesetzt wäre oder - allgemein gesagt - politische Repressalien zu erwarten hätte und begründet befürchtet (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 54, 341 [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Diese Norm sichert nicht nur materiell das Asylrecht des politisch Verfolgten; ihr kommt in mehrfacher Beziehung auch verfahrensrechtliche Bedeutung (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 63, 215 [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]) mit verfassungsrechtlicher Relevanz (BVerfGE 56, 216 ; 65, 76 [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 697/77]) zu.

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 58.84

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Ausreisegründe - Nachweiserleichterung -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dem politisch Verfolgten selbst - zu, d.h. die Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigter setzt stets eigene Verfolgung voraus (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, 260; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und Nr. 35).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - (jeweils a.a.O.) bereits darauf hingewiesen, daß politische Verfolgung von einzelnen Mitgliedern einer Familie gekennzeichnet ist durch die oft übergreifende mittelbare Wirkung der Verfolgungsmaßnahme und den häufig alle Familienmitglieder einschließenden Verfolgungsgrund (BVerwGE 65, 244 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 239/80]).

  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dem politisch Verfolgten selbst - zu, d.h. die Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigter setzt stets eigene Verfolgung voraus (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, 260; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und Nr. 35).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in dem vorgenannten - minderjährige Kinder betreffenden - Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 - (a.a.O.) bestätigt, daß Art. 6 GG weder allein noch im Zusammenhang mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ein Asylrecht von Familienangehörigen politisch Verfolgter gewährleistet; der Asylanspruch muß hiernach vielmehr in einer den Asylbewerber selbst betreffenden politischen Verfolgung begründet sein.

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
    Hinzukommt, daß der Gesetzgeber die Inanspruchnahme und Durchsetzung des grundrechtlich gewährleisteten Asylrechts durch das grundsätzlich vorgesehene zentrale Anerkennungsverfahren (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) besonders gesichert hat, so daß dem Asylbewerber das Beschreiten dieses verfahrensrechtlichen Weges zur Erlangung eines asylrechtlichen Schutzes mit Aussicht auf eine Sachentscheidung nicht verwehrt werden darf (BVerfGE 56, 216 ) Das im Regelfall vorgesehene Anerkennungsverfahren und die ihm obliegende Gewährleistung des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]; 56, 216 [BVerfG 11.02.1981 - 1 BvR 303/78]) würden aber dem Kläger vorenthalten werden, wenn er auf ein von seinen Eltern abgeleitetes bloßes Aufenthaltsrecht nach dem Ausländergesetz verwiesen werden und eine sachliche Entscheidung seines Asylantrages in absehbarer Zeit nicht erreichen könnte.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78

    Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 88.83

    Ausschluss des Asylrechts - Verfolgungsschutz - Fluchtland - Verfolgungsgefahr -

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

  • BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches

  • BVerwG, 08.10.1985 - 1 B 108.85

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten -

  • BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86

    Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer -

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